Der Blindenführhund
(leider können wir diesen Assistenhund nicht ausbilden)
Der Blindenführhund ist in Deutschland bisher der Einzige anerkannte Assistenzhund.
Für diesen gibt es festgelegte Richtlinien in Bezug auf Ausbildung des Trainers und Ausbildung des Hundes.
Ein geeigneter Blindenführhund sollte eine Schulterhohe von 50 bis 65 cm haben.
Er muss friedlich, intelligent, wesensfest, nervenstark und arbeitsbelastbar sein.
Hier es es besonders wichtig, dass in der Erbfolge keine bekannten Erkrankungen wie z. B. HD (Hüftgelenksdysplasie), ED (Ellenbogendysplasie) oder Augenkrankheiten vorhanden sind.
Durch einen Blindenführhund ist es Sehbehinderten Menschen möglich sich besser im Alltag, in ihrem Umfeld zu bewegen. Dadurch wird mehr Mobilität und Freiheit ermöglicht.
Typische geeignete Rassen sind:
- Labrador
- Golden Retriever
- Flatcoated Retriever
- Schäferhund
jedoch auch viele andere Rassen welche die Anforderungen erfüllen können.
Ausgeschlossen sind rassetypisch zur Aggressivität neigende Tiere wie z. B. Mastino, Dobermann, Rottweiler sowie aggressive Junghunde anderer Rassen
Für weitere Informationen zum Blindenführhund wenden sie sich bitte an eine anerkannte Blindenführhundeschule