Retriever vom Eichelberg

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Diese steht stellvertretend für alle Formen.


§ 1 Vertragsabschluss
  1. Die Anmeldung zu den Kursen, Trainingsstunden und Veranstaltungen des Assistenzhundezentrums erfolgt verbindlich, mit der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag.
  2. Die Anmeldung gilt als angenommen, und der Schulungsvertrag abgeschlossen, wenn Sie nicht binnen zehn Tagen nach Erhalt Ihrer Anmeldung eine schriftliche Absage von uns erhalten.
  3. Der Vertrag kann innerhalb 14 Tagen ohne Angaben eines Grundes von beiden Seiten widerrufen werden.
  4. Die Widerrufsfrist beginnt ab Datum der Vertragsunterzeichnung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

 


§ 2 Angebote/ Training
1. Das Assistenzhundezentrum bietet die Ausbildung von:

  • Assistenzhunden in Selbstausbildung,
  • Assistenzhunden in Fremdausbildung,
  • Assistenzhunden in teilweiser Fremdausbildung,
  • Schul- und Therapiehunden für verschiedene Einsatzbereiche an.

2. Das Ausbildungsangebot umfasst:
  • Einzelstunden,
  • Gruppenstunden,
  • Hundetest,
  • Welpentest,
  • Hundesportkurse für Assistenzhunde,
  • Themenbezogene Ausbildungskurse für Stammkunden,
  • Seminarangebote und Vorträge Theorieschulungen (mind. 5 Online-Seminare),
  • Erste Hilfe in Theorie und Praxis,
  • Abschlussprüfung für Schul- und Therapiehunde,
  • Intensivwoche

3. Die Angebote des Assistenzhundezentrums können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.


4. Die Orte für die Durchführung der Trainingsstunden werden dem Kunden rechtzeitig vorher mitgeteilt.

  • Bei Assistenzhunden findet das Training überwiegend an öffentlichen Orten, in der Nähe des Wohnortes des Kunden oder des Trainers statt.
  • Bei Schul- und Therapiehunden findet das Training online über Zoom oder als Präsenztraining statt. Präsenztraining findet vor Ort statt (Einsatzort des Hundes) oder in Absprache mit den Kunden, voraussichtlich in der Nähe vom Trainer auf einem geeignetem Trainingsgelände.
  • Etwaige individuelle Bedürfnisse, wie Mobilitätshindernisse und mit dem Trainer vorab ausdrücklich besprochene Trigger, werden bei der Planung der Trainingsorte berücksichtigt.


5. Die Aufnahme eines Kunden erfolgt in Abstimmung mit dem Assistenzhundetrainer vor Ort, wenn die Voraussetzungen für einen Assistenzhund bzw. Schul-/Therapiehund gegeben sind und bei bereits vorhandenen Hunden die Eignung des Hundes durch einen Assistenzhundetrainer festgestellt wurde.


6. Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung und Anmeldung ist ein persönliches Erstgespräch (oder online, je nach Entfernung) mit einem Assistenzhundetrainer des Assistenzhundezentrums. Falls erforderlich mit einem Erziehungsberechtigten oder dem gesetzlichen Betreuer.
Bei Assistenzhunden muss zusätzlich die Bedarfsprüfung positiv ausfallen (Dokument 000112).
Ersthundebesitzer nehmen vor dem Einzug des Welpen an einem Vorbereitungskurs teil, um den Beginn der Ausbildung optimal zu gestalten und Informationen für die ersten Tage mit dem Welpen zu erhalten. Findet kein Vorbereitungskurs statt, werden die Anforderungen/Bedürfnisse während den Trainingsstunden besprochen


7. Jeder Welpe bzw. Hund muss vor Beginn der Ausbildung von einem Assistenzhundetrainer des Assistenzhundezentrums auf seine Eignung getestet werden und den Eignungstest erfolgreich bestanden haben. Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen, welches der testende Assistenzhundetrainer ausstellt.


8. Eine Gruppenstunde und eine Einzelstunde dauert je 60 Minuten. Andere Kurse können hiervon abweichen. Die genaue Dauer eines Kurses teilt der Assistenzhundetrainer vorab mit. Wenn der Kunde sich verspätet, geht dieses zu seinen Lasten und berechtigt keine Minderung der Vergütung.


9. Dem Assistenzhundetrainer vor Ort obliegt die Einteilung der Mensch-Hund-Teams in Gruppen- oder Einzelstunden. Ob eine Gruppenstunde möglich ist, richtet sich nach den Voraussetzungen wie Alter, Lernstand und Ausbildungsart der Hunde in der Gruppe. Ein Wechsel von einer Gruppenstunde in eine Einzelstunde ist jederzeit nach Absprache möglich.


10. Die Auswahl des Assistenzhundetrainers erfolgt durch das Erstgespräch mit dem Kunden. Falls der Kunde sich wünscht, nur mit einem weiblichen oder männlichen Assistenzhundetrainer zu arbeiten, wird dies, falls möglich, berücksichtigt.


11. Ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung werden keine persönlichen Informationen über den Kunden und dessen Hund oder bei Trainingsstunden besprochene Inhalte an Dritte weitergeben.


12. Der Kunde erlaubt dem betreuenden Assistenzhundetrainer nach jeder Trainingsstunde, Trainingsberichte über den Hund anzufertigen. Damit ist eine optimale Vorbereitung und Planung der Ausbildung und nächsten Trainingsstunden möglich. Diese Trainingsberichte werden absolut vertraulich behandelt, weder veröffentlicht noch Dritten zur Ansicht gegeben. Sie dienen lediglich der Optimierung des Trainings, angepasst an den individuellen Lernstand des Hundes und der Dokumentation des Trainingsfortschritts.
Alle Unterlagen, Dokumentationen und Berichte werden von allen Mitarbeitern vertraulich behandelt.


13.Bei Warnhunden sendet der Kunde Dokumentationen über die Warnleistungen des Hundes wöchentlich an den Assistenzhundetrainer. Damit können sich einschleichende Fehler in der Warnleistung möglichst früh erkannt werden. Ebenso kann der Trainer dem Kunden helfen, die Warnleistung zu optimieren.


14. Ein Anspruch auf die Teilnahme an Trainingsstunden besteht nicht. 


§ 3 Zahlung
  1. Die aktuellen Preise für die angebotenen Kurse und Trainingsstunden sind im Dokument „Preiseliste“ Code 000013 in der jeweils gültigen Ausgabe oder unserer Homepage „Retriever-vom-Eichelberg.de“ zu entnehmen.
    Die Preise auf der Homepage sind ohne Gewähr.
    Gültig sind ausschließlich die Preise der aktuellen Preisliste im Dokument Code 000013.
  2. Die Bezahlung der Trainingsstunden erfolgt am Ende jeden Monats zusammen mit den evtl. entstandenen Fahrtkosten.
  3. Bei der Ausbildung zum Schul-/Therapiehund ist die erste Rate sofort nach Vertragsabschluss fällig, jede weitere monatliche Rate bis zum 5. des Monats zu überweisen.
  4. Die Gebühren für Seminare, Kurse, Vorträge usw. sind nach verbindlicher Anmeldung und Rechnungserhalt sofort fällig.
  5. Nach Verzugseintritt (14Tage nach Rechnungseingang) wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ erhoben (§ 286 BGB).

 


§ 4 Inanspruchnahme der Dienstleistung und Stornierung
  1. Die Wahrnehmung der gebuchten Angebote obliegt dem Kunden.
    Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung, wenn der Kunde mit der Leistung nicht zufrieden ist, da der Kunde nur für die Zeitleistung des Assistenzhundetrainers zahlt, nicht für einen versprochenen Erfolg.
  2. Fest gebuchte Trainingsstunden oder Theorieschulungen (Präsenz oder online) müssen vom Kunden rechtzeitig, mind. 24 Stunden vorher, per WhatsApp, E-Mail mit Rückbestätigung des Assistenzhundetrainers oder per Telefon abgesagt werden. Wird ein gebuchtes Angebot vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt, wird die volle Trainingsstunde berechnet.
     


§ 5 Haftung
  1. Eine Haftung des Assistenzhundetrainers für Körper– oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
    Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Assistenzhundetrainers handelt.
  3. Wenn der Kunde vom Assistenzhundetrainer aufgefordert wird, den Hund von der Leine zu lassen, übernimmt der Kunde die Verantwortung hierfür und hat selbst zu entscheiden, ob er dies durchführen und verantworten möchte.
  4. Die Haftung für andere Personen in Begleitung des Kunden, wie Familienmitglieder oder gesetzl. Betreuer, übernimmt der Kunde.



§ 6 Teilnahmevoraussetzungen
  1. Bei der Anmeldung bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift, dass sein Hund geimpft und ausreichend haftpflichtversichert ist. Hierzu sind Impfpass und Versicherungspolice beim ersten Training vorzulegen. Oder vorab in Kopie dem Assistenzhundezentrum zukommen zu lassen.
  2. Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und auch frei von akuten Gesundheitsstörungen wie Durchfall, Husten etc. ist, wenn er am Training teilnimmt. Er verpflichtet sich, dem Assistenzhundetrainer rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor dem Training, mitzuteilen, wenn dies nicht der Fall ist. In einem Krankheitsfall des Hundes erklärt sich der Kunde einverstanden, nicht an Gruppenstunden teilzunehmen.
  3. Chronische Erkrankungen sind dem Assistenzhundetrainer bei Ausbildungsbeginn oder sofort nach der Diagnosestellung mitzuteilen.
  4. Läufige Hündinnen dürfen nicht an Gruppenstunden teilnehmen. Hier gilt auch die rechtzeitige Absage der Nichtteilnahme.
  5. Der Assistenzhundetrainer ist berechtigt akut kranke Hunde von einer Trainingsstunde auszuschließen. Im Fall eines berechtigten Ausschlusses vom Training wird die Stunde voll in Rechnung gestellt.



§ 7 Garantiebestimmung
  1. Die Assistenzhundetrainer übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungsziels.
  2. Das Ausbildungsangebot des Assistenzhundezentrums umfasst nur die Vermittlung der Übungen innerhalb der gebuchten Zeitstunde. Die Kunden zahlen nur für die Zeitstunde. Für den Erfolg der Ausbildung ist es erforderlich, dass der Kunde die vermittelten Übungen, sowie Hinweise und Ratschläge zu einer Verbesserung der Leistung des Hundes konsequent und dauerhaft zu Hause umsetzt. Auf diese Faktoren kann der Assistenzhundetrainer keinen Einfluss nehmen. Das Assistenzhundezentrum weist ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg der Ausbildung von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Entscheidend ist hier die Mitarbeit des Kunden gemäß den Anweisungen des Assistenzhundetrainers.
  3. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die Assistenzhundetrainer die Übungen nur anleiten. Diese Ausbildungsmethoden können nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingsstunden Erfolg haben. Die konsequente und dauerhafte Umsetzung der Übungen, Aufgaben, Ratschläge und Informationen durch den Kunden ist entscheidend für den Erfolg der Ausbildung des Hundes.
  4. Im Falle, dass der Kunde nicht mitarbeitet, die Übungen, das Training in Frage stellt oder Hilfestellungen, Tipps, Anregungen o.Ä. nicht annimmt, ist der Trainer befugt die Zusammenarbeit zu beenden. In diesem Fall erlischt der komplette Vertrag. Welche vorab bezahlten Kosten zurückerstattet werden entscheidet der Trainer.
  5. Die Assistenzhundetrainer, übernehmen keine Garantie für die Entwicklung eines Hundes während der Ausbildung.
  6. Der Kunde wurde darüber informiert, dass laut Studien nur ca. 50% aller Hunde, welche eine Ausbildung zum Assistenzhund beginnen, diese erfolgreich mit der Prüfung abschließen. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen meistens nicht im Training.




§ 8 Überlassene Unterlagen

Die schriftlichen Unterlagen, die dem Kunden im Verlauf der Kurse, Trainings oder Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht und dienen lediglich dem Training des Hundes. Das heißt, sie dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Assistenzhundezentrums vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

 


§ 9 Datenschutz
  1. Assistenzhundetrainer des Assistenzhundezentrums unterliegen der Schweigepflicht. Angestellte Mitarbeiter müssen eine schriftliche Schweigepflichterklärung unterschreiben (Dokument Code 000014 Schweigepflichtserklärung). Im Falle der Schweigepflichtverletzung ist eine sofortige Kündigung für uns verpflichtend. Alle Angaben in der Anmeldung und das erworbene Wissen während der Trainings, müssen strikt vertraulich behandelt werden und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.
  2. Alle Kunden und ihre Angehörigen, die gemeinsam mit anderen Kunden an Kursen, Vorträgen und Gruppenstunden teilnehmen, verpflichten sich, alle Angaben über andere Kunden und deren private Informationen, die sie während der Kurse, Vorträge oder Gruppenstunden über einen Kunden erlangen, strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 


§ 10 Ausfall von Kursstunden oder Trainingsstunden
  1. Das Assistenzhundezentrum behält sich das Recht vor, dass der Assistenzhundetrainer vor Ort eine Kursstunde oder Trainingsstunde kurzfristig, aufgrund einer Krankheit oder eines anderen Notfalls, absagt. Dieses wird dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt zusammen mit einem zeitnahen Nachholtermin.
  2. Bei zu geringer Teilnehmeranzahl bei Kursen mit einer Mindestteilnehmerzahl behält sich das Assistenzhundezentrum vor, einen Kurs abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen selbstverständlich zurückerstattet bzw. für den neuen Kurs verwendet.

 


§ 11 Schlussbestimmungen
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  3. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
  4. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben, bedürfen der Schriftform.

 

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